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Frauen

helfen

Frauen

Schwarzwald-Baar e.V.

Was kann ich tun?


Was tun bei Gewalt?

  • Schützen Sie sich und die Kinder !
  • Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei - Telefon: 110
  • Die Polizei kann Sie in ein Frauen- und Kinderschutzhaus vermitteln.
  • Die Polizei hat die Möglichkeit den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der Wohnung auszuweisen.

  • Nutzen Sie die Zeit: Nehmen Sie Kontakt mit uns oder einer Rechtsanwältin auf !
    Informieren Sie sich dort über Ihre Rechte !

Was tun bei Verletzungen?

  • Falls Sie oder die Kinder körperlich verletzt wurden, lassen Sie dies ärztlich untersuchen und ein Attest ausstellen !
  • Notfalls dokumentieren Sie die Verletzungen selbst und zeigen Sie diese einer vertrauten Person !

Was tun, wenn Gewalt droht?

  • Rufen Sie unsere Beratungsstelle an. Wir beantworten alle Ihre Fragen - Telefon: 07721-54400

Was tun, wenn's ins Frauenhaus geht?

Wenn Sie sich für einen Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus entscheiden, bringen Sie,
falls möglich, folgendes mit:

  • Ausweiss und Reisepass, auch von den Kindern
  • Krankenversicherungskarte, auch von den Kindern
  • Bargeld, Bank-Karten, Sparbücher
  • Medikamente, evtl. Impfpässe
  • Schulsachen, evtl. Zeugnisse
  • Kleidung
  • Lieblingskuscheltier und -spielzeug der Kinder

Was sonst?

Bundesweite kostenfreie Rufnummer in vielen Sprachen rund um die Uhr !


Hilfetelefon des Sozialministeriums

Weitere Informationen finden Sie unter:  www.hilfetelefon.de

Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen